Der aktuelle Stand des Bürgerbegehrens wurde in der RNZ zutreffend beschrieben. Von Harald Berlinghof, Plankstadt.
Es war der dritte Versuch von Bürgermeister Jürgen Schmitt, seinen Gemeinderat gewissermaßen auf den "Pfad der Tugend" zurückzuführen. Zum dritten Mal, jetzt in der zweiten außerordentlichen Gemeinderatssitzung, sollte der Gemeinderat die beiden Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung eines Einkaufsmarktes auf dem "Areal Adler" im Ortskern und eines Vollsortimenters an der Mehrzweckhalle für unzulässig erklären, weil sie nach Auffassung des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung nicht rechtzeitig in Gang gesetzt wurden.
Dem verweigerte sich der Gemeinderat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, GLP und CDU bereits im Juni und im Juli. Und auch in der jüngsten Sitzung konnte Schmitt keine Sinnesänderung bewirken. Die außerordentliche Sitzung musste mitten in den Sommerferien einberufen werden, weil das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreies mit Schreiben vom 10. Juli die Entscheidung des Plankstadter Rats beanstandet und angeordnet hatte, innerhalb von sechs Wochen den rechtswidrigen Beschluss zu korrigieren. Andernfalls werde das Landratsamt eine sogenannte "Ersatzvornahme" in Gang setzen und den Beschluss des Plankstadter Gremiums aufheben. "Damit ist der Gemeinderat entmündigt. Das ist traurig. Alle Welt spricht von Bürgernähe. Und dann so etwas. Das ist wirklich traurig", bedauerte die CDU-Fraktionsvorsitzende Jutta Schuster. "Und das i-Tüpfelchen darauf ist, dass inzwischen die vier Wochen, in denen ein Widerspruch gegen das Schreiben des Kommunalrechtsamtes möglich gewesen wäre, verstrichen sind". Die Verwaltung habe keinen Widerspruch eingelegt, so Schmitt. Andreas Berger (CDU) warf dem Bürgermeister vor, sich damit über den Beschluss des Gemeinderats hinweggesetzt zu haben. Nachdem Edeka nach Aussage von Schmitt gar kein Interesse mehr an einer Ansiedlung in der Ortsmitte habe, entbehre der Bebauungsplan inzwischen sowieso jeglicher Grundlage, so Jutta Schneider (SPD). "Sie versuchen mit aller Gewalt das Bürgerbegehren zu verhindern. Warum haben Sie uns nicht über das Schreiben und die Vier-Wochen-Frist informiert?", fragte Berger. "Ich habe nichts gegen ein Bürgerbegehren. Aber ich habe etwas gegen rechtswidriges Verhalten", entgegnete Schmitt darauf hin. Die CDU stellte schließlich den Antrag die Verwaltung aufzufordern nachträglich auch nach Ablauf der Frist Widerspruch beim Kommunalrechtsamt einzulegen. Es kam schließlich wie es kommen musste. Die Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, wurde vom Gemeinderat zum dritten Mal abgelehnt. Der Antrag der CDU wurde mit denselben Stimmen aus SPD, GLP und CDU dagegen beschlossen.
Hier noch einmal die Begründung für das Bürgerbegehren:
1. Der ehemalige Gasthof "Adler" in der Schwetzingerstraße 19-21 ist eines der ältesten Gasthäuser am Ort, erbaut 1838. Das Gebäude ist als Kulturdenkmal geschützt. Die SPD und die mitbeteiligten Institutionen wollen dieses Haus erhalten. Sie möchten nicht, dass das Haus abgerissen und dort Parkplätze errichtet werden. Denn dann wäre unwiderbringlich ein Stück Ortsgeschichte vernichtet. Die Nutzung des Hauses könnte die Chance bieten, hier in der Ortsmitte einen Treffpunkt und einen Saal für Vereinsveranstaltungen zu gewinnen.
2. Plankstadt benötigt keinen weiteren Einkaufsmarkt am Ortsrand. Mit Netto und Penny, sowie in unmittelbarer Nähe zur Gemarkungsgrenze mit Aldi, Lidl und Kaufland, bestehen genügend Einkaufsmöglichkeiten mit einem breiten Angebot. Ein weiterer Einkaufsmarkt am Ortrand gefährdet die bestehenden wenigen innerörtlichen Geschäfte.Außerdem würde wieder eine Fläche von ca. 6.000 m² versiegelt werden.