Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Festsetzung der Miethöhe für gemeindeeigene Wohnungen war über Jahrzehnte hinweg Sache des Gemeinderats. Weil die Gemeinde ein Interesse an Dauermietverhältnissen hatte, blieben die Mietpreise maßvoll. Von der Erhebung einer Kaution wurde abgesehen. Um nicht über den Abschluss jeden einzelnen Mietvertrags entscheiden zu müssen, hat der Gemeinderat die Vermietung mit Hauptsatzung dem Bürgermeister übertragen. Diese Praxis funktionierte über lange Jahre hervorragend. Die Mieter zahlten in aller Regel pünktlich ihren Mietzins, hielten ihre Wohnungen in Stand und modernisierten sie zum Teil auf eigene Kosten.
Bürgermeister Schmitt legte die Hauptsatzung dann auf seine Weise aus: Er begnügte sich nicht mit dem Abschluss der Mietverträge. Nein, er setzte die Höhe des Mietzinses selbst fest und erhöhte diesen kräftig. Und er setzte eine Kaution von drei Monatsmieten fest. Private Vermieter verlangen bestenfalls zwei Monatsmieten Kaution. Die SPD erachtete dies als Eigenmächtigkeit des Bürgermeisters und legte Beschwerde beim Landratsamt ein, leider ohne Erfolg.
Nun wird immer wieder das Argument vorgebracht, die Gemeinde legt bei den Wohn- und Geschäftsgebäuden drauf, 150.000 € sollen es im Jahr 2014 sein. Die Berechnung des Defizits stimmt zwar, aber die Gegenrechnung hierzu wurde nicht aufgemacht. Die Gemeinde lässt sich nämlich den Vermögenswert (Gebäude- und Bodenwert) der Wohn- und Geschäftshäuser mit 5 % verzinsen. Bei einem Vermögenswert von 4 Mio. € sind dies 200.000 € pro Jahr. Dies bedeutet schlicht und einfach: Die Gemeinde legt nichts drauf, sondern sie verdient an ihren Wohn- und Geschäftshäusern.
Die Wohnungspolitik des Bürgermeisters halten wir für unsozial. Die Festsetzung der Wohnungsmieten muss deshalb an den Gemeinderat zurückübertragen werden. Die SPD-Fraktion, die hoffentlich aus der Wahl gestärkt hervorgeht, wird im Ratsgremium einen diesbezüglichen Antrag einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD Plankstadt