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SPD Plankstadt

SPD-Veranstaltung zum Thema „Kinder und digitale Medien“

Ortsverein

Plankstadts SPD hielt eine Info-Veranstaltung ab, die in zweierlei Hinsicht außergewöhnlich war. Lokalität war der Raum der Kegelbahn in der Mehrzweckhalle. Das Thema „Kinder und digitale Medien/Chancen nutzen – Risiken vermeiden“ ist insbesondere bei Eltern sowie bei Erziehungs- und Lehrkräften brandaktuell, eignet sich nicht unbedingt dafür, um unmittelbaren parteipolitischen Nutzen zu ziehen. Der Raum der Kegelanlage erwies sich als optimal. Die Pächterin des „Kleinen Plänkschter“ und die Hausmeister trugen zum reibungslosen Ablauf der Veranstaltung bei. Aufgrund der schwül-heißen Witterung und der Tatsache, dass am gleichen Abend ein Fußball-Länderspiel mit deutsche Beteiligung stattfand, blieb der Besuch von Gästen etwas hinter den Erwartungen zurück. Dem Niveau der Veranstaltungen tat das keinerlei Abbruch, was allein schon die engagierte Diskussion mit Müttern und Vätern zeigte. Als Referenten stellten sich Anja Kegler, Soziale Verhaltenswissenschaftlerin (MA), Erzieherin, und Günther Bubenitschek, Erster Kriminalhauptkommissar, Referent für Medienpädagogik und Medienbildung, zur Verfügung. Dass die beiden Referenten nicht zum ersten Mal zusammen auftraten, zeigte sich gleich zu Beginn. Man hatte es mit einem eingespielten Duo zu tun, das nicht nur Fakten aufzeigte, sondern auch mit humorvollen Bonmots für eine aufgelockerte Atmosphäre sorgte.

SPD-OV-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Kegler begrüßte die Gäste, darunter auch Bürgermeister Nils Drescher. Er betonte, dass der Bund in den nächsten Jahren sehr viel Geld in die Digitalisierung der Schulen leiten werde. Das werde auch Auswirkungen auf die Plankstädter Bildungseinrichtungen haben.

Die Referenten stellte sich danach vor. Anja Kegler ist Leiterin einer Kindertagesstätte mit Kindern im Alter von ein bis zehn Jahren. Kriminalhauptkommissar Bubenitschek betonte, dass er als Privatperson hier referiere und parteipolitisch neutral sei.

Ausführlich wurde das Thema freiwillige Selbstkontrolle behandelt. Beim Fernsehen gebe es die Vorgabe, dass Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, nicht vor 20 Uhr und solche ab 16 Jahren nicht vor 22 Uhr gesendet werden dürfen. Bei anderen Medien gebe es ähnliche Regelungen. Anja Kegler und Günther Bubenitschek zeigten Filmausschnitte und überließen den Zuschauern danach die entsprechende Beurteilung. Die Meinung war einheitlich: Die Begrenzung wird ziemlich großzügig gehandhabt. Mittels Powerpoint-Technik veranschaulichten die Referenten das doch recht komplexe Thema und gaben zunächst folgende Empfehlungen für den zeitlichen Rahmen der Nutzung von Medien, worunter natürlich auch das Fernsehen zählt: Kleinkinder im Alter von 1 bis 2 Jahren sollten möglichst überhaupt keine Medien nutzen; diese seien in erster Linie Reizquellen. Für Kindergartenkinder mit drei und vier Jahren sei tägliches Fernsehen bis maximal 20 Minuten angemessen, mit fünf und sechs Jahren, hier sei ein Ansteigen des abstrakten Denkens und der Konzentrationsfähigkeit festzustellen, sollte sich die Nutzung von PC oder Fernseher auf 30 Minuten beschränken. Kinder zwischen sechs und zehn Jahren können u.a. bereits verzweigte und temporeiche Geschichten, Sprachwitz und Wortspielereien und Gesehenes mit Erlebtem vergleichen. Doch auch hier seien 45 Minuten PC oder TV täglich völlig ausreichend, bei Zehn- bis Vierzehnjährigen seien dies ein- bis eineinhalb Stunden.

Zwischen Eltern und Kinder sollten gemeinsam Absprachen, im Fachjargon „Mediennutzungsverträge“, getroffen werden. Kinder würden das nicht als einsame Vorgaben der Eltern empfinden und somit auch leichter akzeptieren. Die Zeiten müssten auf jeden Fall individuell ausgehandelt werden,. Selbstverständlich wurde auch über die Nutzung anderer digitaler Medien gesprochen. So sei ein Handy ohne Internet ab 10 Jahren und ein Smartphone ab 14 Jahren unbedenklich. Wichtig sei eine gezielte Heranführung der Kinder durch die Eltern an die digitale Medien durch gemeinsame Nutzung. Die Benutzung eines Fernsehers oder eines Smartphones im Kinderzimmer könne daher nicht empfohlen werden.

Ein wichtiger Aspekt war auch die Kriminalprävention. Bubenitschek sagte hierzu, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht belangt werden können. Dies bedeute allerdings keinesfalls, dass Eltern nicht zivilrechtlich belangt werden können, wenn ihre Kinder beispielsweise gegen das Urheberrecht verstoßen und Spiele herunterladen und weiterverbreiten. Für den Eigenbedarf seien bis zu sieben Kopien unschädlich. Werbung müsse als solche im Internet gekennzeichnet sein. Wenn dies nicht der Fall ist, könne man den Verbraucherschutz ein schalten. Bei jugendschutzgefährdenden Beiträgen im Internet, insbesondere bei Gewaltexzessen und Porno, sollte der _hotline@jugendschutz.net </mto/2/>_gemeldet werden.

Für ihren kompetenten Vorträge erhielten Anja Kegler und Günther Bubenitschek viel Applaus.

 
 
SPD-Rhein-Neckar
websozis
 

Unser Landtagsabgeordneter

Verlinkungsbild Daniel Born

 

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